Versteigerungsbedingungen

  1. Die Objekte werden ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung auktioniert. Der Höchstbietende erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlages kann der Versteigerer ohne Angaben von Gründen sich vorbehalten oder verweigern
  2. Sämtliche Auktionsgegenstände können in der Besichtigung vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene und verdeckte Mängel. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, bleiben unberücksichtigt. Die vorgenommenen Pfandbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie stellen jedoch keine zugesicherte und vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der §§ 443 ff. BGB dar
  3. Die Steigerungsschritte in der Auktion betragen i.d.R. bei Geboten bis EUR 50,- EUR 1,-, ab EUR 50.- EUR 2.-, ab 100.- 5.-, ab EUR 200.- 10.-, ab 1.000.-, 25.- bzw. bis 2.500.- 50.-, bis 5.000.-100.- und über 5.000.- 250.-. Der Versteigerer kann jedoch auch andere Steigerungsschritte wählen. Bei Angeboten, für die kein Limit festgesetzt wurde, beginnt der Versteigerer mit dem höchsten, vor der Versteigerung schriftlich abgegebenen Gebot. Ist ein Limit angesetzt, beginnt der Auktionator bei diesem. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebots kein höheres Gebot erfolgt. Der Bieter kann sich durch einen schriftlichen Antrag durch den Versteigerer vertreten lassen. Der Versteigerer hat das Recht die Annahme von schriftlichen Geboten zu verweigern. Für schriftliche Gebote wird das letzte vorliegende Gebot mit höchstens der Summe überboten, die als Steigerungsquote vorgegeben ist. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Bieter und dem Einlieferer ein Kaufvertrag zustande. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen der Verbindung übernimmt der Versteigerer nicht. Der Anruf erfolgt auf Kosten von Versteigerer Philip Bolkart. Der Zuschlag kann im Namen des Auftraggebers vorbehalten oder verweigert werden. Bei mehreren gleichen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Auftragseinganges. Wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes (auch schriftliches) Gebot übersehen wurde, ist der Auktionator befugt, den Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut anzubieten. Dies gilt auch für alle Zweifelsfälle und Beanstandungen unmittelbar nach dem Zuschlag oder nach der Auktion
  4. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung in bar, zuzüglich des Aufgelds von 12% (inklusive Mehrwertsteuer) der Zuschlagsumme. Eine spätere oder unbare Bezahlung ist nur mit Einverständnis ders Auktionators möglich. Eine Aufrechnung des Erwerbers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig
  5. Rechnungen an Fernanbieter sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Wird die ersteigerte Ware geliefert, wird die Restsumme bei Übergabe fällig. Scheckzahlungen gelten erst nach unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung
  6. Besitz und Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung gehen unmittelbar mit Zuschlag, das Eigentum erst bei vollständiger Zahlung auf den Erwerber über
  7. Der Erwerber ist verpflichtet, das ersteigerte Gut sofort abzuholen und den Kaufpreis zu entrichten, oder eine Anlieferung innerhalb von 10 Tagen zu ermöglichen. Für Waren, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion abgeholt sind, zahlt der Erwerber an Versteigerer Philip Bolkart einen pauschalierten Schadenersatz von 1% je angefangenen Monat. Es bleibt Versteigerer Philip Bolkart und dem Erwerber unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen
  8. Entrichtet der Erwerber nach Ablauf des 10. Tages nach der Auktion nicht den vollständigen Kaufpreis, kommt er in Verzug, die Forderung ist mit 1% je angefangenem Monat zu verzinsen. Nach einer Frist von einer Woche, die von dem Versteigerer gesetzt wird, erlöschen die Rechte des Erwerbers aus dem Zuschlag. Versteigerer Philip Bolkart kann die Ware erneut in der nächsten Auktion zu vorstehenden Bedingungen versteigern lassen. Der Erwerber haftet für einen eventuellen Mindererlös. Der Erwerber wird nicht zu einem Gebot zugelassen. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch. Gleiches gilt, wenn ein Dritter in den Kaufvertrag eintritt
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Versteigerer Philip Bolkart. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.